Patienteninformationen

Informationen für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Liebe Patientinnen, liebe Patienten

in den letzten Jahren wurde die Bearbeitung der Heilmittelverordnungen von der Corona-Pandemie geprägt. Neue Regelungen wurden aufgestellt, abgeändert und wieder verabschiedet. 

Um den Überblick zu bewahren, haben wir Ihnen auf dieser Seite alle wichtigen Informationen, die Sie und die von Ihrem Arzt verschriebene Heilmittelverordnung betreffen.

1) persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtstag, etc.)
Bitte kontrollieren Sie Ihre persönlichen Angaben auf Korrektheit.

2) Zuzahlungspflicht
Ist das Feld „Zuzahlungspflicht“ angekreuzt, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet die Rezeptgebühr einzuziehen. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, legen Sie uns bitte Ihre Befreiungskarte vor.

3) Verordnungs-Datum
Das Rezept besitzt nur für 28 Tage nach Ausstellung seine Gültigkeit. Rezepte, die diese Frist überschritten haben, dürfen wir nicht mehr annehmen.

4) ICD-Codes
Diese Stelle des Rezeptes muss mit mindestens einer Zahlen-Buchstabenkombination ausgefüllt sein.

5) Leitsymptomatik
An dieser Stelle muss mindestens 1 Kreuzchen gesetzt sein. Möglich sind auch Kombinationen von a, b und c.

6) Heilmittel
Bitte nennen Sie uns bei Terminvereinbarung das hier eingetragene Heilmittel, damit wir Ihnen die korrekte Dauer des Termins mitteilen und reservieren können.

7) Behandlungseinheiten
Bitte nennen Sie uns bei Terminvereinbarung die verordneten Einheiten, sodass wir direkt alle Termine mit Ihnen verplanen können.

8) Hausbesuch
Bitte nennen Sie uns bei Terminvereinbarung, ob Sie einen Hausbesuch benötigen oder nicht. Die Kapazität an Hausbesuchen ist leider begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

9) Therapiefrequenz
Bitte nennen Sie uns bei Terminvereinbarung, wie viele Einheiten Ihnen pro Woche verschrieben wurden. Wir müssen uns an diese Frequenz halten. Bitte bedenken Sie, dass sie Ihre Therapie maximal 14 Tage unbegründet unterbrechen dürfen. Ansonsten verfällt das Rezept und Sie müssen sich von Ihrem Arzt ein neues ausstellen lassen.

10) Unterschrift Ihres Arztes
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Arzt bei Aushändigung des Rezeptes, das Rezept auch unterschrieben hat. Nicht unterschriebene Rezepte dürfen wir nicht annehmen. Ein Praxisstempel genügt nicht.

11) Rückseite
Die Rückseite des Rezeptes muss komplett leer sein. Rezepte mit ausgefüllten oder beschrifteten Rückseiten dürfen wir nicht annehmen.

Zur erfolgreichen Terminvereinbarung sind vor allem die Punkte 3, 6, 7, 8 und 9 besonders wichtig. Sollten beim ersten Termin Ausstellungsfehler oder Probleme auftauchen, werden Sie vor Ort von unserem Personal aufgeklärt. 

Wenn die Ausstellungsfehler ausschließlich von Ihrem behandelnden Arzt korrigiert werden dürfen, geben wir Ihnen Ihr Rezept wieder mit. Sie haben dann bis zur nächsten Behandlung, also Ihrem 2. Termin, die Möglichkeit dieses Rezept abändern zu lassen. Ist beim zweiten Termin das Rezept noch immer nicht korrekt, behalten wir uns das Recht vor die Behandlung aus gesundheitlichen und rechtlichen Gründen zu verweigern. Für die erfolgte Behandlung des 1. Termines wird Ihnen dann in Form unserer Präventivtherapie berechnet.

Rezeptänderung per Fax oder Sonstigem

Durch Fax korrigierte Heilmittelverordnungen werden von den Abrechnungsstellen der Versicherungen nicht mehr akzeptiert!

Auch wenn dies früher einmal möglich war, so müssen wir heute darauf bestehen, dass Sie selbst das Originalrezept von Ihrem Arzt abändern/korrigieren lassen.

Besonderer Behandlungsbedarf (BVB) und Langfristiger Heilmittelbedarf (LHB)

Von „besonderem Verordnungsbedarf“ (BVB) sprechen wir, wenn abzusehen ist, dass Sie über einen begrenzten Zeitraum eine intensivere Therapie als üblich benötigen. Stellt Ihr behandelnder Arzt diesen erhöhten Bedarf fest und liegt eine entsprechende zulässige Diagnose vor (z.B. Schulter-, Knie- oder Hüftprothese, Osteoporose, chronischer Schmerz, etc.) darf Ihr Arzt die übliche Menge an Behandlungen überschreiten. Diese Sonderregelung sichert Ihre Behandlungskontinuität und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte.

Sollten Sie von schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen betroffen sein, kann Ihre adäquate Versorgung mit Heilmitteln im Rahmen des sog. „langfristigen Heilmittelbedarfs“ (LHB) gewährleistet werden. Eine fortlaufende Behandlung von mindestens einem Jahr kann dementsprechend bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden, wenn Ihr behandelnder Arzt dies als medizinisch notwendig einschätzt. Darüber hinaus entfällt dieses Antragsverfahren komplett, wenn ihre Diagnose auf der „Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/besonderer Verordnungsbedarf“ der kassenärztlichen Bundesvereinigung notiert ist.

Sonstige Informationen

1) Maskenpflicht
Vergewissern Sie sich bitte vor Betreten der Praxisräumlichkeiten über die aktuellen Regelungen zum Tragen einer medizinischen Maske.
An unserer Eingangstür befindet sich ein entsprechendes Hinweisschild.
Informationen zur aktuellen Lage finden Sie auch unter

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html

Wir behalten uns das Recht vor zur Grippesaison in unseren Therapieräumlichkeiten eine Maskenpflicht zu erlassen.

1) Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung ist zu Beginn der Behandlung per Barkasse, EC-Karte oder per Überweisung/Rechnung zu entrichten. Bei Behandlungsabbruch erhalten Sie den Differenzbetrag von Ihrer Krankenkasse zurück.

2) Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ganz gleich aus welchem Grund, sagen Sie Ihn ab. Sie können uns jederzeit eine Nachricht auf dem AB hinterlassen oder eine E-Mail schreiben.
Bei Nicht-Erscheinen oder bei kurzfristiges Absagen behalten wir uns das Recht vor Ihnen eine Ausfallrechnung in Höhe von 25,- EUR zu schreiben.

3) Verhalten bei geschlossener Anmeldung
Sollte unsere Anmeldung einmal nicht besetzt sein, betätigen Sie bitte die Klingel vor der Anmeldung und setzten Sie sich in unseren Wartebereich. Ein Mitarbeiter wird Sie empfangen und sich um Sie kümmern. Das eigenmächtige Durchwandern unserer Praxisräume ist strengstens untersagt.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.