Patienteninformationen

Informationen für Patienten der Berufsgenossenschaften (BG)

Liebe Patientinnen, liebe Patienten

die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit den Verbänden der Physiotherapie neue Verträge geschlossen, die zum 01. April 2023 in Kraft getreten sind.

Im Folgenden sind alle Veränderungen aufgelistet. Bitte bedenken Sie, dass wir Verordnungen, die nicht korrekt ausgefüllt sind, nicht annehmen dürfen. Daraus folgt, dass wir Sie bei einer fehlerhaften oder falschen Verordnung auch nicht behandeln dürfen.

1) Aktualisierung des Verordnungsformulars 
Ab dem 01. November 2023 dürfen wir nur noch das aktuelle Formular annehmen (siehe Bild). Mit einem alten Formular darf Ihre Therapie leider nicht starten. Bitte kontrollieren Sie Ihre persönlichen Angaben auf Korrektheit.

2) Behandlungsbeginn
Ihre physiotherapeuttische Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen gestartet werden, bei „dringendem Behandlungsbedarf“ innerhalb von 7 Tagen. Ist dies terminlich nicht möglich, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Wir dürfen diese Verordnung nicht annehmen und dürfen auch mit der Therapie nicht starten.

Ihr Arzt hat die Möglichkeit ein späteres Datum für Ihren Behandlungsbeginn festzulegen. Dann muss die Behandlung jedoch zwingend an diesem Tag starten. Ist auch dies nicht möglich (terminliche Gründe, Krankheit, Urlaub, sonstiges), verfällt die Verordnung ebenfalls und wir dürfen sie nicht annehmen oder Sie behandeln.

Verfällt die Gültigkeit Ihrer Verordnung müssen Sie erneut bei Ihrem Arzt vorsprechen und eine neue Verordnung ausstellen lassen.

3) Anzahl der Behandlungen
Die Verordnung darf nur Behandlungen für maximal 4 Wochen umfassen. Danach ist eine neue Verordnung erforderlich.

Beispiel: 10 Behandlungen, 2x pro Woche sind nicht möglich.

4) Verordnungsdauer & Unterbrechung
Grundsätzlich ist die Verordnung nur 2 Monate gültig. Während der 2-monatigen Gültigkeit darf die Behandlung nicht mehr als 14 Tage unterbrochen werden. Auch dann verliert sie ihre Gültigkeit und Sie müssen sich von Ihrem Arzt eine neue Verordnung ausstellen lassen.

5) Sonderfall „Langzeitverordnung“
In besonderen Fällen kann der Arzt eine Langzeitverordnung ausstellen. Dann hat die Verordnung eine verlängerte Gültigkeit von insgesamt 6 Monaten. Der Umfang der verordneten Behandlungen ist nicht begrenzt und richtet sich ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Achtung!

Vor Behandlungsbeginn ist bei der Langzeitverordnung eine schriftliche Kostenzusage des UV-Trägers einzuholen. Um diese schriftliche Zusage müssen Sie sich selbst bemühen und sie uns mit Ihrer Verordnung aushändigen. Die schriftliche Kostenzusage ist zudem für jedes Folgerezept neu zu beantragen und einzuholen.

6) nachträgliche Änderungen der Verordnung
Nachträgliche Veränderungen der Verordnung sind laut DGUV in Ausnahmefällen möglich. Da jedoch nicht geklärt wurde, wann von einem „Ausnahmefall“ die Rede ist, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir eine nachträgliche Änderung (per Fax/Telefon/Email oder handschriftlich auf dem bereits ausgestellten Formular) nicht akzeptieren können. Ist eine Korrektur notwendig, muss ein neues und korrektes Rezept ausgestellt werden, ehe Ihre Therapie begonnen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/verguetung/index.jsp

Einen Fragen-Antworten-Katalog iim Bezug auf die Physiotherapie finden Sie unter

https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/fak-_physiotherapie_stand-24.03.2023.pdf

 

Sonstige Informationen

1) Maskenpflicht
Vergewissern Sie sich bitte vor Betreten der Praxisräumlichkeiten über die aktuellen Regelungen zum Tragen einer medizinischen Maske.
An unserer Eingangstür befindet sich ein entsprechendes Hinweisschild.
Informationen zur aktuellen Lage finden Sie auch unter

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html

Wir behalten uns das Recht vor zur Grippesaison in unseren Therapieräumlichkeiten eine Maskenpflicht zu erlassen.

2) Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ganz gleich aus welchem Grund, sagen Sie Ihn ab. Sie können uns jederzeit eine Nachricht auf dem AB hinterlassen oder eine E-Mail schreiben.
Bei Nicht-Erscheinen oder bei kurzfristiges Absagen behalten wir uns das Recht vor Ihnen eine Ausfallrechnung in Höhe von 25,- EUR zu schreiben.

3) Verhalten bei geschlossener Anmeldung
Sollte unsere Anmeldung einmal nicht besetzt sein, betätigen Sie bitte die Klingel vor der Anmeldung und setzten Sie sich in unseren Wartebereich. Ein Mitarbeiter wird Sie empfangen und sich um Sie kümmern. Das eigenmächtige Durchwandern unserer Praxisräume ist strengstens untersagt.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.